Zum 1. Januar 2013 mussten in Neubauten alle Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Flyer
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Am Sonntag fand unsere Alljährliche Nikolausfeier am Feuerwehrgerätehaus statt und war wieder eine tolle Veranstaltung.
Bilder:
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Unsere diesjährige Weihnachtsfeier fand im Saal der Alten Mühle in Mühlendorf statt.
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